Die Vergütungshöhe ist abhängig vom Monat der Inbetriebnahme und gilt dann jeweils für den gesamten Förderzeitraum, also im Inbetriebnahmejahr und weitere 20 Kalenderjahre. Die angegebenen Beträge gelten pro ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.
Näheres ➔ hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Inbetriebnahme ab 1. August 2025 bis 31. Januar 2026
(Stand: 1.8.2025)
Volleinspeiseanlage (ohne Eigenverbrauch) erhalten erhöhte Fördersätze.
bis 10 kWp:
7,86 ct bei Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch
12,47 ct bei Volleinspeisung (gesamter erzeugter Strom ins Netz)
10 bis 40 kWp:
6,80 ct Überschusseinspeisung
10,45 ct Volleinspeisung
40 bis 100 kWp:
5,56 ct Überschusseinspeisung
10,45 ct Volleinspeisung